Breitbandversorgung

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Neudrossenfeld beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 für den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Neudrossenfeld in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben der BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.

IST- Versorgung Markterkundung

(PDF- Datei mit ca. 2.66 MB)

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Nutzungsbedingungen Geodaten

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Verpflichtungserklärung Geodaten*

*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
(PDF- Datei mit ca. 0.03 MB)

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Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.

Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Neudrossenfeld gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 14.03.2022 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 07.03.2022 endet!

Markterkundung Bekanntmachung

(PDF- Datei mit ca. 0.05 MB)

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