Allgemeines zum Thema Bauen

Der Standort Neudrossenfeld

Die Gemeinde zählt z. Zt. ca. 4000 Einwohner, das Gemeindegebiet umfasst eine
Gesamtfläche von 51 km².
Das Gemeindegebiet ist sehr gut an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen.
Gewerbliche Bauflächen stehen im Kreuzungsbereich des Autobahnanschlusses der BAB A 70 Kulmbach/Neudrossenfeld und der Bundesstraße B 85 Kulmbach-Neudrossenfeld zur Verfügung.
Die Gemeinde Neudrossenfeld ist Kleinzentrum und liegt an den Überregionalen
Entwicklungsachsen Kulmbach - Bayreuth und der A 70. Aufgrund der Lage und der
Verkehrsanbindung hat die Gemeinde Neudrossenfeld in den letzten 10 Jahren eine stetige Zunahme der Einwohnerzahl zu verzeichnen.

Die Gemeinde verfügt über neuzeitliche Abwasser- und
Wasserversorgungsanlagen, eine moderne, gut ausgestattete Mittelschule,
ärztliche Versorgung, eine gute Anbindung an den Personennahverkehr,
Kinderbetreuungseinrichtungen, ein gut ausgebautes Straßen- und Wegenetz, Sport und Freizeitmöglichkeiten und alle für die Versorgung notwendigen Einrichtungen.

Örtliche Bauvorschrift für die Gemeinde Neudrossenfeld (Gestaltsatzung)

Aufgrund des Art 91 der Bayerischen Bauordnung BayBO in der Fassung der
Bekanntmachung vom 4. August 1997 (GVBl. S. 433, ber. 1998 S.270) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 08. März 2005 (GVBl. S. 69), (FN BayRS 2132-1-1) und der Art. 23, 24,
26 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) zuletzt geändert durch Gesetz vom
26. Juli 2004 (GVBl. S. 272), (FN BayRS 2020-1-1-1),
erlässt die Gemeinde Neudrossenfeld folgende Satzung:

Örtliche Bauvorschrift der Gemeinde Neudrossenfeld

Gestaltsatzung
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