Abwasserbeseitigung

Alle Satzungen des Zweckverbandes Abwasserbeseitigung Rotmaintal finden Sie hier:

Satzungen Abwasserbeseitigung

Antrag auf Anschluss an die Entwässerungseinrichtung

Antrag auf Anschluss an die Entwässerungsanlage

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Schutz gegen Rückstau aus dem Kanalnetz

Rückstau aus dem Kanalnetz und Schäden am Gebäude müssen nicht sein. wir zeigen Ihnen die Problematik auf und bitten Sie, soweit Sie betroffen sind, die nachfolgenden Hinweise zu beachten.

Schutz gegen Rückstau

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Richtlinen für Zuwendungen für Kleinkläranlagen (RZKKA)

Die Richtlinen für Zuwendungen für Kleinklärananlagen wurden geändert:

In Zukunft werden auch private Kanäle, die ein oder mehrere Anwesen gemeinsam an eine öffentliche Kläranlage anschließen, nach den Richtlinien für Kleinkläranlagen gefördert.

Die Fördersätze betragen 1.500,00 € pro Anwesen bis 4 Einwohner, + 250,00 € pro weiteren Anwohner,

+ 750,00 € für mechanische Vorreinigung, bei mehreren Anwesen jedoch nur einmal,

+ bei erhöhten Anforderungen 500,00 € pro Anwesen bis 4 Einwohner + 50,00 € pro weiteren Einwohner.

Die neuen Vorschriften finden Sie im Anhang. Für Weitere Fragen steht die Verwaltung gerne zur Verfügung.

RZKKA

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