Abwasserbeseitigung
Richtlinen für Zuwendungen für Kleinkläranlagen (RZKKA)
Die Richtlinen für Zuwendungen für Kleinklärananlagen wurden geändert:
In Zukunft werden auch private Kanäle, die ein oder mehrere Anwesen gemeinsam an eine öffentliche Kläranlage anschließen, nach den Richtlinien für Kleinkläranlagen gefördert.
Die Fördersätze betragen 1.500,00 € pro Anwesen bis 4 Einwohner, + 250,00 € pro weiteren Anwohner,
+ 750,00 € für mechanische Vorreinigung, bei mehreren Anwesen jedoch nur einmal,
+ bei erhöhten Anforderungen 500,00 € pro Anwesen bis 4 Einwohner + 50,00 € pro weiteren Einwohner.
Die neuen Vorschriften finden Sie im Anhang. Für Weitere Fragen steht die Verwaltung gerne zur Verfügung.
