Aktuelles
Kommunalwahlen 2026

Wahlbenachrichtigungen und Beantragung von Briefwahlunterlagen
1. Urnenwahl
Aufgrund des vermehrten Aufkommens an Briefwählerinnen und Briefwählern wird die Gemeinde die Einteilung der Urnenwahlbezirke wie bei der letzten Wahl beibehalten und nur 3 Wahllokale im gesamten Gemeindegebiet einrichten.
Folgende 3 Wahllokale für die Urnenwahlbezirke werden gebildet:
- Rathaus Neudrossenfeld
- Schule Neudrossenfeld
- Feuerwehrhaus Altdrossenfeld
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit ins Wahllokal.
Bitte achten Sie auf den auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Wahlraum.
2. Briefwahl
Falls Sie die Briefwahl bevorzugen:
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung mit einem Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines einschließlich des Antrages auf Zusendung der Briefwahlunterlagen.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Auf unserer Internetseite www.neudrossenfeld.de oder auch über den, auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten, QR-Code gelangen Sie zum Online-Antrag.
Zur Beantragung sind folgende Angaben erforderlich: neben Name, Anschrift, Geburtsdatum ist auch die Angabe der Nr. im Wählerverzeichnis (ersichtlich auf der Wahlbenachrichtigung) anzugeben.
Bitte geben Sie bei der Beantragung an, ob im Fall einer Stichwahl am Sonntag, 22.03.2026 die entsprechenden Briefwahlunterlagen ebenfalls automatisch zugesandt werden sollen.
Bitte beachten:
Der Versand bzw. die Ausgabe der beantragten Briefwahlunterlagen ist aufgrund einer gesetzlichen Regelung (§ 24 Abs. 1 S. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung) erst ab 16.02.2026 zulässig.
