Bauleitplanung

An der Kulmbacher Straße

Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Kulmbacher Straße"

Aufstellungs, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

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Beteiligung der Öffentlichkeit und Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB

Vollzug der Baugesetze;
• Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
für die Aufstellung des Bebauungsplans „An der Kulmbacher Straße“ in Neudrossenfeld im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
• Beteiligung der Öffentlichkeit und Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
• Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 BauGB



Der Gemeinderat Neudrossenfeld hat in seiner Sitzung vom 12.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Kulmbacher Straße“ in Neudrossenfeld beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Kulmbacher Straße“ umfasst einen Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 242 der Gemarkung Neudrossenfeld.

Der als Anlage beigefügte Planauszug (Stand 05.10.2021) ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes erfolgt laut Änderungsbeschluss vom 11. Oktober 2021 gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren.
Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 13 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
Von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen (§ 13 Abs. 3 Halbsatz 1 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wurde abgesehen, ebenso von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB (gem. § 13 Abs. 3 Halbsatz 1 BauGB). Es sind keine Ausgleichsflächen nachzuweisen.

Der Planentwurf in der Fassung vom 05.10.2021 samt Begründung in der Fassung vom 05.10.2021 liegen in der Zeit vom
03. Januar 2022 bis 04. Februar 2022
in den Geschäftsräumen der Gemeinde Neudrossenfeld, Adam-Seiler-Str. 1, 95512 Neudrossenfeld, täglich während der Geschäftszeiten aus.
Diese sind Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 17:45 Uhr. Zusätzlich finden Sie die Unterlagen auf unserer Homepage unter www.neudrossenfeld.de (Bauen & Wirtschaft --> Bauleitplanung --> An der Kulmbacher Straße)

Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Neudrossenfeld, 14.12.2021
Gemeinde Neudrossenfeld
Harald Hübner
Erster Bürgermeister

Geltungsbereich

Bebauungsplan "An der Kulmbacher Straße"

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Begründung (Stand Oktober 2021)

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Formular TÖB Beteiligung

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