Bauleitplanung

Änderung des Bebauungsplanes Vordere Gemeinde I

Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Bekanntmachung Gemeinde Neudrossenfeld


Vollzug des Baugesetzbuches;
• Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
für die Änderung des Bebauungsplans Vordere Gemeinde I in Neudrossenfeld im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)
• Beteiligung der Öffentlichkeit und Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
• Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 2 Nr.1 BauGB und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.2 BauGB


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12. September 2022 die Änderung des Bebauungsplanes Vordere Gemeinde I in Neudrossenfeld beschlossen.

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes Vordere Gemeinde I umfasst die Flurnummern 244/11 und 244, sowie Teilflächen der Flurnummern 244/1, 546 und 546/1 der Gemarkung Neudrossenfeld.

Der als Anlage beigefügte Planauszug (17. August 2022) ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Die Aufstellung dieses Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung - beschleunigtes Verfahren).
Es wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 13 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen (gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
Von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird ebenfalls abgesehen (§ 13 Abs. 3 Halbsatz 1 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wurde abgesehen. Ebenso von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB (gem. § 13 Abs. 3 Halbsatz 1 BauGB). Es sind keine Ausgleichsflächen nachzuweisen.

Der Planentwurf in der Fassung vom 17. August 2022 samt Begründung in der Fassung vom 17. August 2022 liegen in der Zeit vom 10. Oktober bis 11. November 2022 in den Geschäftsräumen der Gemeinde Neudrossenfeld, Adam-Seiler-Str. 1, 95512 Neudrossenfeld, täglich während der Geschäftszeiten aus. Diese sind Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 17:45 Uhr. Zusätzlich finden Sie die Unterlagen auf unserer Homepage unter www.neudrossenfeld.de (Bauen & Wirtschaft -> Bauleitplanung -> Änderung Bebauungsplan Vordere Gemeinde I)

Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Neudrossenfeld, 20. September 2022
Gemeinde Neudrossenfeld
Harald Hübner
Erster Bürgermeister

Planzeichnung (Stand 17. August 2022)

Bebauungsplan Vordere Gemeinde I (Stand 17. August 2022)

(PDF- Datei mit ca. 2.71 MB)

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Begründung zur Änderung des Bebauungsplanes Vordere Gemeinde I (Stand 17. August 2022)

(PDF- Datei mit ca. 0.74 MB)

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Formular TÖB Beteiligung

(PDF- Datei mit ca. 1.89 MB)

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