Bauleitplanung

Am Weinberg (vorhabenbezogen)

Änderung des Bebauungsplanes "Am Weinberg" (vorhabenbezogen) - Projekt Wohnanlage Markgraf-Friedrich-Weg

Verfahrensstand: Vorhabenträger plant um - Verfahren ruht

Aufstellungsbeschluss

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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Vollzug des Baugesetzbuches
Änderung des Bebauungsplanes "Am Weinberg" – Wohnanlage Markgraf-Friedrich-Weg (vorhabenbezogen)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Neudrossenfeld hat in seiner Sitzung vom 01.02.2021 beschlossen, den Bebauungsplan "Am Weinberg" zu ändern.
Der Geltungsbereich der Änderung betrifft die Flurnummern 48, 308, 308/11 und 308/12 der Gemarkung Neudrossenfeld.

Folgendes ist geplant:
Im Bereich des ehem. Fuhrunternehmens Geisler plant der Vorhabenträger, die bestehenden Gebäude abzubrechen und damit die Brache zu beseitigen. Damit soll unter anderem die massive Versiegelung des Grundstückes zurückgebaut werden. Neu entstehen sollen 3 zweigeschossige Mehrparteienhäuser mit zusätzlichen Staffelgeschoss.
Auf Grund der Topographie des Grundstückes sind die Keller als Hanggeschosse geplant und sollen teilweise die Stellplätze zu den Häusern aufnehmen.
Als Dachform sollen Flachdächer, wie in direkter Umgebung bei der Schule und dem Kindergarten, errichtet werden. Alternativ können leicht geneigte Pult- oder Walmdächer entstehen.
Die Höhenlage der Gebäude richtet sich nach der Höhenlage des Markgraf-Friedrich-Weg, von dem aus sowohl die fußläufige, wie auch verkehrstechnische Erschließung der Neubauten geplant ist.
Die Gebäudehöhe der neuen Gebäude richtet sich hinsichtlich der Firsthöhen an bestehende Satteldachhäuser im Markgraf-Friedrich-Weg und soll 9.50m nicht überschreiten.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit einer Grundflächenzahl von 0.7 und einer Geschossflächenzahl von 1.2 festgelegt, um die auf dem Baugrundstück unterzubringenden Stellplätze in ausreichender Anzahl zu gewährleisten.

Die Öffentlichkeit wird in der Zeit
vom 03.03.2021 bis 05.04.2021
im Rathaus (Sitzungssaal)
während der allgemeinen Öffnungszeiten
(Mo. – Fr. von 8.00 – 12.00 Uhr
und zusätzlich Do. von 14.00 – 17.45 Uhr)

bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.

Aufgrund der aktuellen Coronalage im Landkreis Kulmbach empfehlen wir ausdrücklich die Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer 09203 / 993 - 25, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit und haben das Recht zur Abgabe einer Stellungnahme. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am Weinberg" unberücksichtigt bleiben.

Gemeinde Neudrossenfeld, 24.02.2021
Harald Hübner
Erster Bürgermeister

geplantes Vorhaben (3 Mehrfamilienhäuser)

Prinzipschnitt