Bauleitplanung

Einbeziehungssatzung Waldau West

Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

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geplantes Vorhaben (Stand 21. Oktober 2022)

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Bekanntmachung Gemeinde Neudrossenfeld



Vollzug des Baugesetzbuches;
Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB
Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Auslegung der Einbeziehungssatzung „Waldau West“ nach § 3 Abs. 2 BauGB in Neudrossenfeld
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.11.2022 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Waldau West“ beschlossen.

Betroffen ist eine Teilfläche der Fl.Nr. 1821 der Gemarkung Lindau.

Der von der Gemeinde Neudrossenfeld ausgearbeitete Entwurf der Begründung in der Fassung vom 21.10.2022, sowie die Planzeichnung mit Stand vom 21.10.2022 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 05. Dezember 2022 bis 06. Januar 2023
im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Neudrossenfeld,
Adam-Seiler-Str. 1, 95512 Neudrossenfeld


während der allgemeinen Geschäftszeit (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:45 Uhr) öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich finden Sie die Unterlagen auf unserer Homepage unter www.neudrossenfeld.de (Bauen & Wirtschaft – Unterpunkt Bauleitplanung).

Stellungnahmen können während der genannten Frist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht wer-den, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.


Neudrossenfeld, 15. November 2022
Gemeinde Neudrossenfeld

Harald Hübner
Erster Bürgermeister

Begründung zur Einbeziehungssatzung Waldau West

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Formular TÖB Beteiligung

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